Wenn Sie überlegen, sich in eine psychotherapeutische Behandlung zu begeben, übernehmen Sie Verantwortung für Ihre eigene Gesundheit. Auf diesen ersten Schritt können Sie sehr stolz sein. Diese Überlegungen deuten darauf hin, dass Sie Probleme erkennen können und ernst nehmen, sich um sich selbst kümmern und daran arbeiten wollen, Schwierigkeiten zu überwinden. Im Folgenden finden Sie Informationen über Beginn und Ablauf einer Psychotherapie.
Am Besten Sie rufen mich an um einen Termin zu vereinbaren. Sollte ich nicht abheben können, da ich während laufender Therapiestunden keine Telefonate entgegen nehmen kann, hinterlassen Sie bitte einfach Ihre Telefonnummer auf der Mailbox - ich rufe Sie verlässlich zurück. Natürlich können Sie mich auch gerne per E-Mail oder SMS kontaktieren.
Inhalt des kostenlosen Erstgespräches ist ein grober Überblick der Themen, die Sie beschäftigen oder unter denen Sie leiden, sowie ein erstes Kennenlernen der Arbeitsatmosphäre in meiner Therapiepraxis und Information über Organisatorisches. Am Ende des Erstgesprächs können Sie entscheiden, ob Sie weitere Termine vereinbaren möchten. Ihr Bauchgefühl wird Ihnen bei der Entscheidung, ob "die Chemie stimmt", ein guter Ratgeber sein.
Der durchschnittliche Ablauf, die Länge und das Intervall einer Psychotherapie sind so unterschiedlich wie die Menschen, die sie in Anspruch nehmen. Psychische Probleme haben meistens eine längere Vorgeschichte und wirken in viele Lebensbereiche hinein. Der Wunsch nach einer möglichst schnellen Genesung ist sehr verständlich - die Erfahrung zeigt aber, dass nachhaltige Erfolge in der Psychotherapie Zeit und vor allem die Bereitschaft benötigen, an sich selbst zu arbeiten.
Eine Einheit dauert 50 Minuten zuzüglich 10 Minuten Dokumentation und kostet 100 Euro. Die Bezahlung erfolgt am Ende jedes Monats per Überweisung oder auf Wunsch als Barzahlung. Es besteht die Möglichkeit, bei den österreichischen Krankenkassen um Kostenzuschuss anzusuchen. Dieser Zuschuss beträgt je nach Versicherung zwischen €33,70 (ÖGK) und €48,80 (BVAEB). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Alle PsychotherapeutInnen unterliegen einer strengen und gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht.
§ 15 des Psychotherapiegesetzes lautet: "Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."
Dieselbe Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Supervision und Selbsterfahrung.